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Bekanntgabe der Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkung durch Offenlegung – § 17 SächsVermKatGDVO
Gemarkung Löbtau, Flurstücke 3/2, 4/1, 35/a, 35/1, 36, 36/a
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Matthias Kaden mit Amtssitz in 01159 Dresden, Gambrinusstraße 6 führte im Zeitraum vom 8. Mai 2026 bis 5. Juni 2026 eine Katastervermessung zur Grenzwiederherstellung in der Gemeinde Stadt Dresden; an den Flurstücken 3/2, 4/1, 35/a, 35/1, 36 und 36/a der Gemarkung Löbtau durch.
Dabei wurden die Grenzen dieser Flurstücke nach den Vorschriften des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) wiederhergestellt und abgemarkt.
Allen betroffenen Eigentümern werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung gemäß § 17 Absatz 1 SächsVermKatGDVO durch Offenlegung bekannt gegeben.
Die vermessungstechnischen Unterlagen zu den o. g. Katastervermessungen liegen vom 15. Juni 2026 bis zum 15. Juli 2026 in meinen Geschäftsräumen in 01159 Dresden, Gambrinusstraße 6 nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 0351 494 09 44), zur Einsicht aus.
Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen gelten gemäß § 17 Absatz 1 Satz 5 SächsVermKatGDVO am 22. Juli 2026 als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen können die betroffenen Eigentümer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Matthias Kaden mit Amtssitz in 01159 Dresden, Gambrinusstraße 6 oder beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden, einzulegen.

