
Ihre Vermessungsexperten für:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Matthias Kaden Gambrinusstraße 6 01159 Dresden | Geschäftszeichen 2026K020 (bei Rückfragen bitte stets angeben) |
Offenlegung von Ergebnissen einer Katastervermessung
gem. §17 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz
Im Bereich des „Lichtenberger Kreuzes“ (Lichtenberger Straße (K7730) bzw. Mittelgebirgsstraße (K7730) und Zinnwalder Straße (S184) bzw. Frauensteiner Straße (S184) wurden bei den Flurstücken 43/6, 579/1, 584g, 584h, 584i, 584/2, 590/3, 611, 620, 656, 669, 675, 684, 687, 701, 704 und 719 der Gemarkung Oberbobritzsch, 143/1, 498, 503/9, 507a, 507b, 507/1, 559d, 559e, 559f, 560/4 und 567/1 der Gemarkung Lichtenberg und 387/1, 388/1, 389/1, 390/1, 391b, 391c, 391/1 und 446/24 der Gemarkung Weißenborn/Erzgeb. die Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt bzw. von der Abmarkung abgesehen. Allen betroffenen Eigentümern werden die Ergebnisse der Katastervermessung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes
(Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37) geändert worden ist.
Die Ergebnisse liegen ab dem
16.10.2026 bis zum 16.11.2026
in der Geschäftsstelle des Referates Katasterfortführung
und Datenbereitstellung
(Straße des Friedens 9a, Gebäude II, 04720 Döbeln)
oder auf meiner Internetseite
www.vermessungkaden.de
zur Einsichtnahme bereit.
Die Öffnungszeiten für die Geschäftsstelle in Döbeln sind:
- Dienstag 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
- Donnerstag 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
- Montag 09:00 – 12:00 Uhr
- Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
- Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 5 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 23.11.2026 als bekannt gegeben.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 0351/4940944 oder der Email-Adresse info@vermessungkaden.de zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer, Erbbauberechtigten und Nutzungsberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir oder dem Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden einzulegen.
Dresden, den 22.09.2026
gez. Matthias Kaden
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Skizzen als PDF zum Download zur größeren Ansicht:
